Vertragsbedingungen Forsthaus Volketswil
Der Vertragspartner muss mind. 25-jährig sein und am Anlass teilnehmen (bei Minderjährigen die Eltern).
Die Reservation erlangt ihre Gültigkeit mit der Begleichung des vollen Mietbetrags.
Schlüsselabgabe am Benützungstag zwischen 12 und 13 Uhr, oder nach vorheriger Absprache.
Die Zufahrt ist nur via Brugglenstrasse – Forsthausweg am Tag der Miete gestattet, ausreichend Parkplätze befinden sich unmittelbar vor dem Forsthaus.
Alle weiteren Waldstrassen sind Privatstrassen und dürfen nicht befahren werden.
Für das Aufhängen von Dekorationen sind an der Decke Haken vorhanden.
Das Einschlagen von Nägeln, Klammern etc. in Wände und Decke ist verboten. Die Innenbestuhlung darf nicht im Freien aufgestellt werden!
Generatoren zum Betreiben von Musikanlagen sind verboten, ebenso sind Hunde anzuleinen (Waldgesetz).
Im Forsthaus sind keine 220 Volt Steckdosen vorhanden, nur Solarstrom für die Beleuchtung.
Feuer ausserhalb der offiziellen Feuerstelle, sowie das Abbrennen von Feuerwerken ist verboten.
Das Aufstellen von Zelten o.ä. zur Übernachtung ist verboten.
Die Nebenkosten (Grillholz Gebührensäcke etc.) sind bei Schlüsselabgabe bar zu bezahlen.
Für allfällige Nachreinigungen werden Fr.50.- pro Stunde verrechnet.
Für Beschädigungen aller Art am Gebäude sowie am Mobiliar haftet der Mieter, verursachte Schäden am Inventar werden sofort verrechnet.
Für Unfälle wird jede Haftung abgelehnt!
Im Container dürfen nur Volketswiler-Gebührensäcke deponiert werden.
Das Forsthaus, der Vorplatz sowie der Grill sind am Folgetag bis 10 Uhr in gereinigtem Zustand zu verlassen.
Im Übrigen gelten die Polizeiverordnung der Gemeinde Volketswil und das Kantonale Waldgesetz.
Annullation:
Bis 8 Wochen vor dem Termin: 20.- Stornierungsspesen
Weniger als 8 Wochen vor dem Termin: Rückerstattung von 50% des Mietbetrags
Ab 4 Wochen: keine Rückerstattung des Mietbetrags